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   VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091   

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VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091 (https://dejure.org/2010,71417)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091 (https://dejure.org/2010,71417)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - Au 5 K 09.30091 (https://dejure.org/2010,71417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit aus ...; kurdische Volkszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).

    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn der Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn der Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 15.05).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Verfassungsrechtlich komme es nämlich mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG nur auf den Schutz vor Abschiebung in eine unmittelbar drohende extreme Gefahrensituation an, nicht aber auf Folgewirkungen im Hinblick auf eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts wie etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 15.05).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Damit in einem solchen Fall der Ausländer nicht "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde", wären - auch - die Verwaltungsgerichte verpflichtet, ungeachtet der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, dem Ausländer Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496

    Abschiebungsschutz für Sunniten aus dem Zentralirak wegen drohender

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Hierzu nimmt er Bezug auf die Entscheidungen des VG Ansbach vom 24. Juli 2007 (Az. AN 4 K 06.31070) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2007 (Az. 23 B 07.30496).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Denn die zur Vermeidung verfassungswidriger Verhältnisse gebotene Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG knüpft nicht an die Gründe an, aufgrund derer ein Erlass erforderlich ist, sondern an die von ihm ausgehende Schutzwirkung (vgl. OVG LSA vom 30.3.2005 Az. 4 B 9/05.A).
  • VG Ansbach, 23.07.2007 - AN 4 K 06.31070

    Irak, Gruppenverfolgung, Schiiten, Sunniten, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2010 - Au 5 K 09.30091
    Hierzu nimmt er Bezug auf die Entscheidungen des VG Ansbach vom 24. Juli 2007 (Az. AN 4 K 06.31070) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2007 (Az. 23 B 07.30496).
  • VG Augsburg, 21.11.2002 - Au 8 K 02.30505
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